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Zusätzliche Informationen

Allgemeine Mietbedingungen und Datenschutzerklärung

Anlage 1: Allgemeine Mietbedingungen Werkzeugmiete

§ 1        Vertragsgegenstand 

1.1         Die nachstehenden Geschäftsbedingungen gelten für alle Mietverträge, die im Rahmen des Werkzeugmiete Programms für Werkzeuge zwischen der 2L GmbH mit Sitz in Guldenstraße 31b, 86343 Königsbrunn (nachfolgend “Vermieter” genannt) und dem Mieter (nachfolgend “Kunde” genannt) über Spezialwerkzeuge und entsprechendes Zubehör (nachfolgend „Werkzeug“) abgeschlossenen werden.
1.2         Für das Vertragsverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Kunden über das gemietete Werkzeug gelten ausschließlich der zwischen diesen abgeschlossenen Mietvertrag über Werkzeug (im nachfolgenden „Vertrag“) einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden werden nur dann und insoweit Vertragsbestandteil, als der Vermieter ihrer Geltung ausdrücklich zugestimmt hat. Dieses Zustimmungserfordernis gilt in jedem Fall, beispielsweise auch dann, wenn der Vermieter in Kenntnis der allgemeinen Geschäftsbedingungen des Kunden die Leistungen vorbehaltlos ausführt. Soweit der Vermieter und der Kunde individualvertraglich von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende Bestimmungen wirksam vereinbart haben, gehen diese individualvertraglichen Vereinbarungen vor. 

§ 2        Teilnahme an Werkzeugmiete Registrierung, Beendigung der Teilnahme

2.1         Das Angebot des Vermieters richtet sich ausschließlich an Personen oder Vereinigungen, die als Unternehmer iSv § 14 BGB anzusehen sind oder zwecks Aufnahme einer unternehmerischen Tätigkeit handeln sowie an juristische Personen des öffentlichen Rechts und öffentlich-rechtliches Sondervermögen. Soweit es sich dabei um natürliche Personen handelt, müssen sie das 18. Lebensjahr vollendet haben.2.2         Voraussetzung der Teilnahme an Werkzeugmiete ist die Online-Registrierung des Kunden für Werkzeugmiete über das Internetportal. 2.3         Der Vermieter behält sich vor, die Teilnahme des Kunden an Werkzeugmiete anzunehmen oder abzulehnen. Der Kunde darf, die sich aus der Teilnahme ergebenden Vorteile und Berechtigungen weder übertragen noch abtreten, solange dies nicht ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart ist.
2.4         Die Teilnahme an Werkzeugmiete wird auf unbestimmte Zeit geschlossen. Sie verpflichtet den Kunden nicht zum Abschluss von Mietverträgen. Der Vermieter behält sich vor, den Nutzeraccount des Kunden zu deaktivieren, wenn dieser zwei Jahre lang keinen Mietvertrag über Werkzeug (mehr) abgeschlossen hat. Das Recht der Vertragsparteien zu einer außerordentlichen Kündigung bleibt unberührt. Der Vermieter kann insbesondere dann außerordentlich fristlos kündigen, wenn der Kunde
a)            bei der Registrierung oder im Laufe des Vertragsverhältnisses unrichtige Angaben gemacht oder Tatsachen verschwiegen hat und deshalb dem Vermieter die Fortsetzung des Vertrags nicht zumutbar ist;
b)            trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrags nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt;
c)            seine Kundenlogin-Daten (Werkzeugmiete Benutzername und Passwort) an einen Dritten weitergegeben hat.
2.5         Im Falle einer fristlosen Kündigung durch den Vermieter wird der Zugang zum Werkzeugmiete Account mit Zugang der Kündigung unmittelbar gesperrt.
2.6         Zugangsdaten, Nutzernamen oder Passwörter, die dem Kunden im Rahmen des Werkzeugmiete Accounts zur Verfügung gestellt werden, sind vor Zugriff durch Unbefugte zu schützen und streng vertraulich zu behandeln. Sofern der Kunde davon Kenntnis erlangt, dass Nutzernamen oder Passwörter von Unbefugten erlangt wurden, hat er den Vermieter hierüber unverzüglich zu informieren.

§ 3        Abschluss des Mietvertrags

3.1         Der Kunde kann das Werkzeug im Rahmen seines aktiven Werkzeugmiete Accounts anmieten. Eine Anmietung ist für solches Werkzeug möglich, das im Internetportal als verfügbar angezeigt wird. Angaben auf der Homepage in Katalogen oder sonstigen Materialien über das Werkzeug, beispielsweise hinsichtlich Lieferumfang, Aussehen, Leistungen, Maßen, Gewicht, Betriebsstoffverbrauch und Ladefähigkeit sind lediglich ungefähre Angaben. Die vorstehenden Angaben sind keine vom Vermieter angebotenen Beschaffenheitsangaben und keine vom Vermieter zugesicherten Eigenschaften.
3.2         Der Vermieter ist stets bestrebt, seinen Kunden Werkzeugmiete Produkte in großer Auswahl und in ausreichend großer Anzahl anzubieten. Es besteht jedoch kein Anspruch auf Bestätigung einer konkreten Bestellung durch den Vermieter. Die Darstellung der Produkte auf der Website stellt also kein rechtlich bindendes Angebot durch den Vermieter, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots durch den Kunden dar. Aus der Produktdarstellung können Produkte ausgewählt, in einem Warenkorb vorgemerkt und bestellt werden. Vor dem Absenden der Bestellung erhält der Kunde die Möglichkeit, sämtliche Angaben nochmals zu prüfen und ggf. zu ändern.
3.3         Erst mit Anklicken des Buttons „Zahlungspflichtig bestellen“ gibt der Kunde ein verbindliches Angebot im Sinne des § 145 BGB ab.
3.4         Nach Eingang des Angebots erhält der Kunde eine automatisch erzeugte E-Mail mit der Bestätigung, dass der Vermieter die Bestellung erhalten hat (Eingangsbestätigung). Diese Eingangsbestätigung stellt noch keine Annahme des Angebotes dar. Ein Mietvertrag kommt durch die Eingangsbestätigung noch nicht zustande. Die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen werden dem Kunden mit der Eingangsbestätigung zur Verfügung gestellt.
3.5         Ein Mietvertrag über das Werkzeug kommt erst zustande, wenn der Vermieter ausdrücklich die Annahme des Angebotes erklärt hat (Auftragsbestätigung). In der Auftragsbestätigung wird der Vertragstext (bestehend aus Bestellung, diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen und Auftragsbestätigung) dem Kunden per E-Mail zugesandt.
3.6         Die für den Vertragsschluss zur Verfügung stehende Sprache ist Deutsch.

§ 4        Bereitstellung des Werkzeugs, Abnahme, Mietzeit

4.1         Das Werkzeug wird im vertragsgemäßen Umfang an die vom Kunden im Werkzeugmiete Account hinterlegte Lieferadresse oder eine beim Bestellvorgang angegebene abweichende Lieferadresse versandt. Transportkosten sowie die Kosten für Verpackung trägt der Vermieter. Für den Expressversand oder für den Versand von Werkzeugen mit großen Abmessungen als Stückgut auf Palletten kann eine zusätzliche Versandgebühr anfallen, welche dem Kunden im Internetportal angezeigt wird. Die Mindestmietdauer beträgt einen Tag.
4.2         Sofern nicht etwas anderes vereinbart ist, beginnt die Miete zu dem im Mietvertrag vereinbarten Zeitpunkt mit der Übergabe (Auslieferung) des Werkzeugs an den Kunden. Für die Rechtzeitigkeit der Übergabe kommt es auf den ersten Zustellungsversuch an der vom Kunden angegebenen Lieferadresse während üblicher Tageszeiten an.
4.3         Der Kunde ist verpflichtet, das Werkzeug zum vereinbarten Zeitpunkt am Lieferort abzunehmen. Der Kunde wird Transportschäden am Werkzeug dem Vermieter und dem Transportunternehmen unverzüglich anzeigen. Der Kunde ist ferner verpflichtet, das Werkzeug unverzüglich zu prüfen und etwaige Beanstandungen, wie Schäden oder grobe Verschmutzungen dem Vermieter unverzüglich zu melden.
4.4         Im Falle der verspäteten Abnahme oder der Nichtabnahme macht der Vermieter von seinen gesetzlichen Rechten Gebrauch. Insbesondere wird der Vermieter – neben anderen Rechten - dem Kunden bei Nichtabnahme des Werkzeugs den Mietpreis für zwei Tage für die Bereitstellung des Werkzeugs (pauschaler Schaden) in Rechnung stellen. Dem Kunden ist jedoch in allen Fällen ausdrücklich der Nachweis gestattet, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden ist oder wesentlich niedriger ist, als der vom Vermieter vorstehend geltend gemachte pauschale Schaden.
4.5         Im Falle von Umständen höherer Gewalt, die der Vermieter nicht zu vertreten hat und die nach Vertragsschluss eintreten oder dem Vermieter erst nach Vertragsschluss bekannt werden und die die Übergabe des Werkzeugs verzögern, verlängert sich die Zeit bis zur Bereitstellung des Werkzeugs um den Zeitraum entsprechend. Höhere Gewalt liegt auch vor bei rechtmäßigen betrieblichen Arbeitskampfmaßnahmen (z.B. Streik und Aussperrung) beim Transportunternehmen und beim Vermieter selbst, soweit diese nicht durch den Vermieter verschuldet sind. Die Mietzeit beginnt aber in jedem Fall erst mit der Auslieferung an den Kunden.
4.6         Die Mietzeit endet zu dem zwischen den Vertragspartnern vereinbarten Zeitpunkt oder mit der früheren Rückgabe des Mietgegenstands (Übergabe an das auf dem Rücksendeschein benannte Transportunternehmen), nicht jedoch vor Ablauf der Mindestmietdauer von einem Tag. Eine Verlängerung der Mietzeit bedarf der vorherigen Einwilligung des Vermieters über das Internetportal. Setzt der Kunde den Gebrauch des Werkzeugs nach Ablauf der vereinbarten Mietzeit fort, so gilt das Mietverhältnis nicht als verlängert. § 545 BGB findet keine Anwendung.

§ 5        Mietpreis, Fälligkeit, Zahlungsbedingungen

5.1         Der Kunde schuldet je Kalendertag die im jeweiligen Mietvertrag festgelegte Tagesmiete und ggf. weitere während des Buchungsvorgangs angezeigte Kosten (z.B. für Versandkosten).
5.2         Gegen die Ansprüche des Vermieters kann der Kunde nur dann aufrechnen, wenn die Gegenforderung des Kunden unbestritten ist oder ein rechtskräftiger Titel vorliegt. Hiervon ausgenommen sind Gegenforderungen des Kunden aus demselben Mietvertrag. Ein Zurückbehaltungsrecht kann er nur geltend machen, soweit es auf Ansprüchen aus demselben Vertragsverhältnis beruht.
5.3         Die Zahlung der Miete erfolgt über die im Werkzeugmiete Account hinterlegte Zahlungsmethode. Ändern sich rechnungs- oder zahlungsbezogene Daten des Kunden (etwa Rechnungsanschrift oder Bankverbindung), so hat der Kunde die entsprechenden Angaben unverzüglich im Werkzeugmiete Account zu aktualisieren.
5.4         Der Kunde stimmt zu, dass die Rechnungen des Vermieters grundsätzlich in elektronischer Form an den angegebenen Rechnungsempfänger versandt werden können. Der Kunde ist damit einverstanden, dass er keine Papierrechnungen erhält und eine den gesetzlichen Vorgaben entsprechende elektronische Rechnung an, die von ihm im Werkzeugmiete Account hinterlegte E-Mail-Adresse erhält. Störungen an den Empfangseinrichtungen hat der Kunde zu vertreten. Die Rechnung ist zugegangen, wenn sie vom Kunden abgerufen worden ist. Der Kunde ist verpflichtet, in angemessenen Zeiträumen Abrufe der bereitgestellten Rechnungen vorzunehmen. Sofern eine Rechnung nicht zugeht oder nicht empfangen werden kann, wird der Kunde den Vermieter hierüber unverzüglich in Kenntnis setzen. Der Vermieter übersendet in diesem Fall eine Kopie der Rechnung erneut und bezeichnet diese als Kopie. Sofern die Störung in der Möglichkeit der Übersendung nicht zeitnah beseitigt wird, ist der Vermieter berechtigt, bis zur Behebung der Störung Rechnungen in Papierform zu versenden.
5.5         Wird das Werkzeug aus vom Kunden zu vertretenden Gründen von Dritten festgehalten oder hoheitlich beschlagnahmt, ist der Kunde auch für diesen Zeitraum zur Zahlung der Miete verpflichtet.

§ 6        Allgemeine Pflichten des Kunden während der Mietzeit, Eigentum am Werkzeug

6.1         Zur Nutzung des Werkzeugs sind ausschließlich natürliche Personen berechtigt, die über die nötige Sachkunde im Umgang mit dem jeweiligen Werkzeug verfügen und im Unternehmen des Kunden beschäftigt sind. In der Regel ist hierzu eine Ausbildung im Bereich des Sanitär-, Heizungs- und Klimatechnik oder eine ähnliche Ausbildung erforderlich. Soweit der Kunde das Werkzeug dritten Personen zur Nutzung überlässt, hat er sicherzustellen, dass diese über die nötige Sachkunde verfügen und hat deren Handeln wie eigenes zu vertreten.
6.2         Der Kunde ist verpflichtet, das Werkzeug im Rahmen seiner angedachten Anwendung schonend und fachgerecht zu behandeln, insbesondere alle für die Benutzung maßgeblichen Vorschriften und technischen Regeln nach der Betriebsanleitung des Herstellers zu beachten.
6.3         Der Kunde ist verpflichtet sicherzustellen, dass unbefugte Dritte keinen Zugang zum Werkzeug haben und dieses nicht unbefugt nutzen können. Eine Überlassung des Werkzeugs an Dritte gegen Vergütung ist untersagt, sofern keine vorherige ausdrückliche Genehmigung durch den Vermieter vorliegt.
6.4         Der Vermieter ist Eigentümer des Werkzeugs. Der Vermieter ist berechtigt, in Abstimmung mit dem Kunden, das Werkzeug zu besichtigen und auf seinen Zustand zu überprüfen. Auf Verlangen des Vermieters hat der Kunde jederzeit den Standort des Werkzeugs mitzuteilen.
6.5         Der Kunde darf über das Werkzeug nicht verfügen, insbesondere es weder verkaufen, verpfänden, verschenken, noch zur Sicherung übereignen.
6.6         Der Kunde hat das Werkzeug von Rechten Dritter freizuhalten. Über Ansprüche Dritter auf das Werkzeug, Entwendung, Beschädigung und Verlust ist der Vermieter vom Kunden unverzüglich zu benachrichtigen.

§ 7        Schäden, Defekte und Reparaturen, Wartung

7.1         Der Vermieter stellt die Werkzeuge in einem Zustand bereit, bei dem während der vereinbarten Mietdauer keine Wartung des Werkzeugs anfällt. Nicht hiervon umfasst sind Verbrauchsmaterial und die ggf. nach Bedienungsanleitung erforderliche Pflege des Werkzeugs. Der Kunde hat im Rahmen der Nutzung des Werkzeugs die Hinweise in der Bedienungsanleitung, insbesondere hinsichtlich der Pflege der Werkzeuge, zu beachten.
7.2         Die Kosten für Reparaturen, die durch unsachgemäße Behandlung des Werkzeugs oder zur Behebung von vom Kunden pflichtwidrig und schuldhaft verursachten Schäden erforderlich werden, sind vom Kunden zu tragen, soweit die Parteien nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart haben.
7.3         Schäden und Defekte, die während der Mietzeit auftreten, hat der Kunde dem Vermieter unverzüglich mitzuteilen. Das Gleiche gilt, wenn eine Serviceanzeige am Werkzeug anzeigt, dass eine Wartung fällig ist.
7.4         Reparaturen und notwendige Wartungen werden ausschließlich von dem Vermieter vorgenommen oder in Auftrag gegeben. Soweit der Kunde eigenständig Reparaturen an dem Werkzeug vornimmt oder veranlasst, ohne dass der Vermieter dies genehmigt hat, trägt er die entstehenden Kosten und haftet für etwaige Schäden, wenn und soweit er sie zu vertreten hat.
7.5         Lässt der Kunde schuldhaft die Wartung nicht rechtzeitig durchführen oder zeigt er Mängel nicht rechtzeitig an und entstehen infolgedessen Schäden am Werkzeug, ist der Kunde verpflichtet, die Kosten für die Behebung der infolge der Nichtdurchführung oder verspäteten Ausführung entstandenen Schäden am Werkzeug sowie weitere Folgeschäden zu tragen.

§ 8        Haftung des Kunden

Der Kunde haftet dem Vermieter für Entwendung, Beschädigung und Verlust des Werkzeugs sowie für Pflichtverletzungen, die er selbst oder seine Erfüllungsgehilfen (z.B. Mitarbeiter) verschuldet haben, nach den allgemeinen Haftungsregeln.

§ 9        Haftung des Vermieters

9.1         Soweit sich aus diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen einschließlich der nachfolgenden Bestimmungen nichts anderes ergibt, haftet der Vermieter bei einer Verletzung von vertraglichen und außervertraglichen Pflichten nach den gesetzlichen Vorschriften.
9.2         Auf Schadensersatz haftet der Vermieter – gleich aus welchem Rechtsgrund – im Rahmen der Verschuldenshaftung bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet der Vermieter vorbehaltlich eines milderen Haftungsmaßstabs nach gesetzlichen Vorschriften (z.B. für Sorgfalt in eigenen Angelegenheiten) nur
a)            für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b)            für Schäden aus der nicht unerheblichen Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist unsere Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
9.3         Die verschuldensunabhängige Haftung für anfängliche Mängel am Werkzeug nach § 536a BGB wird ausgeschlossen.
9.4         Soweit die Haftung des Vermieters ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung seiner Vertreter, Erfüllungsgehilfen, Arbeitnehmer und sonstigen Mitarbeiter. Die Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit der Vermieter einen Mangel arglistig verschwiegen oder eine Garantie für die Beschaffenheit des Werkzeugs abgegeben hat.

§ 10     Beendigung des Mietvorgangs; Recht zur fristlosen Kündigung

10.1      Der Mietvorgang endet (i) mit Ablauf der vertraglich vereinbarten Mietzeit oder mit der früheren Rückgabe des Mietgegenstands (Ziffer 4.6), nicht jedoch vor Ablauf der Mindestmietdauer von einem Tag oder (ii) mit Kündigung des Mietvertrages nach diesem § 10. Im Falle der vorzeitigen Rückgabe ist der Mietvorgang – unbeschadet der Mindestmietdauer von einem Tag – mit der Übergabe an das vom Vermieter ausgewählte Transportunternehmen beendet.
10.2      Beide Vertragspartner sind berechtigt den Mietvorgang aus wichtigem Grund fristlos zu kündigen. Der Vermieter ist zur fristlosen Kündigung insbesondere berechtigt, wenn
a)            die Teilnahme des Kunden an Werkzeugmiete rechtswirksam endet, siehe Ziffer 2.4;
b)            gegen den Kunden berechtigte Pfändungen oder sonstige Zwangsvollstreckungsmaßnahmen erfolgen, durch die das Werkzeug oder die Zahlungen künftiger Mieten erheblich gefährdet werden;
c)            das Werkzeug abhandenkommt, ohne Verschulden des Vermieters untergeht oder einen Totalschaden erleidet;
d)            wenn das Werkzeug einen Schaden erlitten hat, oder eine Reparatur erforderlich ist, die vom Vermieter nach billigem Ermessen als unwirtschaftlich eingestuft wird.
e)            wenn der Kunde trotz schriftlicher Abmahnung schwerwiegende Verletzungen des Vertrages nicht unterlässt oder bereits eingetretene Folgen solcher Vertragsverletzungen nicht unverzüglich beseitigt.
10.3      Kündigungen haben in Textform zu erfolgen.

§ 11     Rückgabe des Werkzeugs

11.1      Am Ende der Mietzeit ist das Werkzeug sauber und in unbeschädigtem Zustand (mit Ausnahme der durch den vertragsgemäßen Gebrauch zwangsläufig entstandenen Abnutzung) und im vertragsgemäßen Umfang unverzüglich an den Vermieter zurückzusenden. Ausreichend ist die rechtzeitige Übergabe an das vom Vermieter benannte Transportunternehmen.
11.2      Der Kunde hat hierzu das vom Vermieter bei der Übersendung des Werkzeugs zur Verfügung gestellte Rücksendeetikett zu nutzen und das Werkzeug am Ende der Mietzeit in der bereits für den Hin-transport genutzten, ordnungsgemäßen Verpackung zur Abholung bereitzustellen. Das Werkzeug muss grob gesäubert sein und 30 Minuten vor der vereinbarten Abholzeit bereitstehen. Die Kosten der Rücksendung trägt der Vermieter.
11.3      Wird das Werkzeug vom Kunden verschmutzt zurückgegeben, wird der Vermieter dem Kunden den Reinigungsaufwand in Rechnung stellen, mindestens jedoch eine Pauschale von EUR 25,00, es sei denn der Mieter weist nach, dass dem Vermieter ein geringerer Aufwand/Schaden entstanden ist. Wird das Werkzeug vom Kunden beschädigt zurückgegeben und haftet hierfür nach § 7 oder § 8 der Kunde, wird der Vermieter dem Kunden die Reparaturkosten in Rechnung stellen, beschränkt auf den Zeitwert des Werkzeugs.
11.4      Wird das Werkzeug nicht zum Ende der Mietzeit vom Kunden zurückgegeben, behält sich der Vermieter vor, das Werkzeug auf Kosten des Kunden sicherzustellen und Schadensersatzansprüche geltend zu machen. Der Vermieter hat in jedem Falle Anspruch auf Zahlung eines Ausgleichs in Höhe der vertraglichen vereinbarten Miete bis zur Rückgabe des Werkzeugs.

§ 12     Datenschutz

Die Informationen zum Schutz personenbezogener Daten finden sich in der Datenschutzerklärung Werkzeugmiete , die auf www.werkzeugmiete.com abrufbar ist.

§ 13     Mitteilungen an den Vermieter

Sofern der Kunde nach diesen Vorschriften verpflichtet ist, den Vermieter zu kontaktieren, so ist hierfür die auf der Werkzeugmiete Webseite angegebene Telefonnummer oder die Service-Mailadresse info@2L.works zu verwenden.

§ 14     Schlussbestimmungen, Gerichtsstand, Anwendbares Recht

14.1      Der Kunde darf Ansprüche oder sonstige Rechte aus vorstehenden Regelungen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung des Vermieters auf Dritte übertragen.
14.2      Änderungen und Ergänzungen des jeweiligen Vertrages müssen als solche gekennzeichnet sein und bedürfen der Schriftform.
14.3      Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, eine unzulässige Fristbestimmung oder eine Lücke enthalten, so bleibt die Rechtswirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon unberührt.
14.4      Für alle Rechtsstreitigkeiten aus und in Zusammenhang mit dem Mietvertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
14.5      Ausschließlicher Gerichtsstand für Streitigkeiten aus oder im Zusammenhang mit diesen Bedingungen, ist das am Sitz des Vermieters in Königsbrunn, Deutschland zuständige Gericht, soweit es sich bei den Kunden um Kaufleute im Sinne des Handelsgesetzbuches, juristische Personen des öffentlichen Rechts oder öffentliche Sondervermögen handelt. Der Vermieter ist jedoch in allen Fällen auch berechtigt, Klage am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu erheben.